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Freie Wähler Antrag erfolgreich: Ministerium bestätigt Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde für Wohngeldstelle

Das Ministerium hat nun schriftlich mitgeteilt, dass die Wohngeldbearbeitung weiterhin in der Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde liegt. Ausschlaggebend ist dabei nicht die aktuelle Einwohnerzahl, sondern der Stand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden Verordnung. Damals überschritt Finsterwalde die Schwelle von 20.000 Einwohnern – damit bleibt die Stadt zuständig.

Diese Klarstellung widerspricht der Bewertung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, das in einem Prüfbericht noch von einem „nicht rechtmäßigen Zustand“ gesprochen hatte. Demnach hätte die Stadt die Aufgabe unzuständigerweise erfüllt.

Für uns als Freie Wähler Finsterwalde bestätigt sich damit: Unser Antrag, die Wohngeldbearbeitung dauerhaft in Finsterwalde zu sichern, war nicht nur richtig, sondern notwendig. Wir haben im September 2024 eine entsprechende Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, mit dem Ziel, die Stadtverwaltung zu beauftragen, beim Ministerium einen Antrag auf Fortführung der Aufgabe zu stellen. Es zeigt sich erneut, dass es sich lohnt, genau hinzusehen, kritisch nachzufragen und nicht jede Bewertung ungeprüft zu übernehmen. Damals stimmten die CDU, SPD sowie der Bürgermeister gegen unseren Antrag.

Ronny Zierenberg, Vorsitzender der Freien Wähler Finsterwalde, erklärt dazu:
„Die Mitteilung des Ministeriums bestätigt unsere Position ganz klar. Die Stadt hätte diese Aufgabe nie zur Diskussion stellen dürfen – man hätte lediglich handeln müssen. Unser Antrag war ein notwendiger Schritt, um für Klarheit zu sorgen und die wohnortnahe Bearbeitung für die Menschen in Finsterwalde zu erhalten. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Entscheidungen nachvollziehbar, transparent und vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Diese Entscheidung ist auf jeden Fall eine gute Nachricht für viele Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht und die auf Wohngeld angewiesen sind. Sie können ihren Antrag weiterhin in Finsterwalde stellen – ohne unnötig lange Wege auf sich nehmen zu müssen.“

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