Wohngeldstelle könnte verlegt werden
Seit etwa 30 Jahren werden Wohngeldanträge in Finsterwalde bearbeitet. Doch dies könnte sich in Zukunft ändern. Warum? Eine Verordnung mit dem sperrigen Namen "Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg" legt fest, dass die Landkreise für die Wohngeldbearbeitung zuständig sind, außer in Städten und Ämtern mit mehr als 20.000 Einwohnern. Finsterwalde hat jedoch seit etwa 2001 die 20.000-Einwohner-Grenze unterschritten. Trotz dieser Entwicklung wurde die Bearbeitung der Wohngeldanträge in Finsterwalde fortgesetzt und bisherige Korrespondenzen mit dem Ministerium oder dem Landkreis zur Klärung der Situation blieben ergebnislos.
Prüfbericht weist erneut auf "nicht rechtmäßigen Zustand" hin
Kürzlich wurde eine Prüfung der Wohngeldstelle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises durchgeführt. Dabei stellte man fest, dass "der aktuell praktizierte Zustand nicht rechtmäßig ist, da eine Zuständigkeit nach §1 Abs.1 Satz1 der Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg bei der Stadt Finsterwalde nicht gegeben ist. Die Stadt erfüllt die Aufgabe unzuständigerweise."
Antrag durch Stadt möglich, aber bisher nie gestellt
Es ist wichtig zu wissen, dass Städte mit weniger als 20.000 Einwohnern laut Verordnung die Möglichkeit haben, beim zuständigen Ministerium einen Antrag zur Übernahme dieser Aufgaben zu stellen. Ein solcher Antrag, der das Ziel hätte, die Wohngeldstelle weiterhin in Finsterwalde zu betreiben, wurde jedoch bis heute von der Stadt nicht gestellt, wie im Prüfbericht festgestellt wird. Im Gegenteil, die Stadt scheint eine Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis zu favorisieren, betont jedoch gleichzeitig, dass man weiterhin eine wohnortnahe Bearbeitung der Anträge wünscht. Diesen "Wunsch" will der Landkreis aber nicht erfüllen und er ist auch nicht dazu verpflichtet. Das bedeutet, dass künftig möglicherweise längere Wege für die Beantragung von Wohngeld in Kauf genommen werden müssen.
Freie Wähler Finsterwalde bringen Vorlage ein
Als Freie Wähler Finsterwalde haben wir nun einen Antrag eingebracht, der die Stadtverwaltung beauftragt, endlich einen Antrag beim MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) zu stellen, um zu versuchen, die Wohngeldbearbeitung auch zukünftig in Finsterwalde zu halten. Zur Einordnung: Laut Prüfbericht und den Öffnungszeiten der Wohngeldstelle ergeben sich derzeit etwa 24 Besucher pro Tag in der Wohngeldstelle Finsterwalde. Laut Bundesregierung sind beim Wohngeld-Plus fast 50 % der Antragsteller Rentner. Ansonsten betrifft es Personen mit geringem Einkommen. Wohngeld steht nur Personen zu, die keine weiteren Sozialleistungen erhalten bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt sind.
Ronny Zierenberg: "Antrag ist richtig und wichtig!"
Freie Wähler Finsterwalde Vorsitzender, Ronny Zierenberg, zum Antrag: "Dieser ist richtig und wichtig. Wir haben im Vorfeld versucht bei der Stadt Informationen einzuholen, allerdings waren diese eher dürftig und ausweichend. So konnte uns nicht im Detail erläutert werden, welche Kosten für die Wohngeldbearbeitung anfallen und welche Erstattungen es im Gegenzug vom Land gibt. Weiterhin konnte nicht dargestellt werden, weshalb bisher kein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt wurde. Mit Blick auf Rentner und Erwerbstätige, die mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, sind möglicherweise zukünftig längere Fahrtwege nicht akzeptabel."
Wir werden weiterhin transparent informieren. Sie können gerne hier unseren Newsletter abonnieren und so auf dem Laufenden bleiben.