Als unabhängige Wählergruppe erhält Freie Wähler Finsterwalde, anders als Parteien, keine Zuwendungen.
Wenn Sie die Arbeit unserer Wählergruppe gut finden und uns unterstützen wollen, können Sie gern auf das nachfolgende Konto spenden. Wir sind für jede Unterstützung dankbar.
Kontoinhaber: Freie Wähler Finsterwalde
IBAN: DE61 1101 0100 2702 0110 74
BIC: SOBKDEBBXXX
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Die Wählergruppe Freie Wähler Finsterwalde ist beim zuständigen Finanzamt angemeldet und zur Entgegennahme von Geldspenden berechtigt. Spenden an unsere Wählergruppe werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro.
Hinweis zu Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen):
Wenn Sie im Verwendungszweck der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse angeben, erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbescheinigung zugesandt. Ansonsten wenden Sie sich bitte an
Rechtshinweis:
Als Wählergruppe ist Freie Wähler Finsterwalde von der Körperschaftsteuer befreit ( § 5 Abs. 1 Nr. 7 Körperschaftsteuergesetz) und kann auch in Form von Spenden steuerlich abziehbare Zuwendungen erhalten ( § 34g Einkommensteuergesetz). Die Wählergruppe ist berechtigt, Bestätigungen über Geldzuwendungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt auszustellen.