In der Sitzung des WUB Ausschusses am 14.06.2022 wurde durch unsere Fraktion eine Anfrage zur
Errichtung eines Fußgängerüberweges gemäß STVO § 26 (Zebrastreifen) an der Ein- bzw. Ausfahrt zum LAFIM Seniorenzentrum in der Brandenburger Str. 2a auf Höhe Zugang zum Stadtpark gestellt.
In der Begründung zur Anfrage haben wir folgende Argumente angeführt:
Insbesondere für Gehbehinderte, Nutzer von Rollatoren und Rollstuhlfahrer stellt der Wechsel der Straßenseite an dieser Stelle ein erhöhtes Risiko dar.
Hier wäre ein gefahrloser Wechsel der Straßenseite vom Pflegeheim als Zugang zum Stadtpark oder zur Erreichbarkeit des Marktes ohne eine weitere notwendige Straßenüberquerung sinnvoll.
Auch wenn an dieser Stelle nicht ein hohes Fußgängeraufkommen zu erwarten ist, ein Kriterium zur Errichtung eines Überweges lt. VwV-STVO, ist hier insbesondere unter Beachtung der in Frage kommenden Nutzer des Übergangs eine besondere, über das normale Maß hinausgehende Vorsicht und Rücksichtnahme der Straßen- und Radwegnutzer zwingend erforderlich.
Die dann veränderte Vorfahrtsregelung für Fußgänger am Übergang gegenüber den Straßen- und Fahrradwegnutzern würde das Sicherheitsgefühl der Nutzer beim Überqueren der Straße erheblich verbessern.
Um dieses umfassend zu gewährleisten, sollte der Zebrastreifen deshalb die Fahrbahn als auch die beidseitigen kombinierten Rad- und Fußwege erfassen.
Wir müssen davon ausgehen, dass das Verkehrsaufkommen am genannten Standort auch langfristig unverändert hoch bleiben wird.
Im Bauausschuss wurde unsere Anfrage zur Kenntnis genommen und die Verwaltung hat eine zeitnahe Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden zugesagt und wird uns eine Information zum Ergebnis geben.
Wir bleiben dran und informieren!