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SVV beschließt: Skate- und BMX-Anlage nicht in der Bürgerheide

In der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2022 wurde eine durch BfF, Linke, B90/Grüne und UBF eingebrachte Beschlussvorlage ohne Gegenstimmen angenommen. Mit der Beschlussvorlage wurde die Verwaltung beauftragt, alle Planungen im Zusammenhang mit der vorgestellten Skate- und BMX-Anlage am Standort Bürgerheide einzustellen und die Eignung alternativer Flächen im Stadtgebiet zu prüfen.

Nach einer Vorstellung im Bauausschuss am 05.04.2022 und einem öffentlichen Workshop am 28.04.2022 haben alle Abgeordneten einen offenen Brief aus der Bürgerschaft erhalten. Neben dem Brief hat unsere Wählergruppe auch viele Zuschriften/Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die den geplanten Standort und die damit verbundene großflächige Versiegelung ablehnen.

Die im Bauausschuss und im Workshop vorgestellte Planung, kann bis jetzt nicht durch Interessierte eingesehen werden. Lediglich ein Hinweis zum Workshop ist auf der städtischen Webseite zu finden. Da nicht alle interessierten Bürger den Termin wahrnehmen konnten, wäre eine Vorstellung des Projektes mit allen Kennziffern und den im Plan enthaltenen visuellen Darstellungen auf der städtischen Webseite sicherlich angebracht.

Die bevorstehende Sommerpause hat die o.g. Fraktionen veranlasst, die Vorlage einzubringen, um möglicherweise weitere entstehende Kosten für die Beplanung der Bürgerheide zu verhindern und der Verwaltung ein entsprechendes Votum inklusive des Prüfauftrages für alternative Standorte mit auf den Weg zu geben.

Wir haben deutlich gemacht, dass sich die Ablehnung allein gegen den Standort Bürgerheide und nicht gegen die geplante Skate- und BMX-Anlage richtet. Diese funktioniert selbstverständlich auch an anderen Standorten im Stadtgebiet.

Die Abstimmung lieferte ein sehr deutliches Ergebnis gegen den Standort Bürgerheide, da es keine Gegenstimme gab. Die überwiegende Mehrheit der CDU-Fraktion hatte offenbar keine eindeutige Meinung dazu, ob die Bürgerheide der richtige Standort für diese Anlage ist und hat sich enthalten.


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