Anfang 2025 werden die ersten Bescheide im Zuge der Grundsteuerreform verschickt, und es droht ein böses Erwachen für Eigentümer privater Grundstücke! Die ohnehin verfassungsrechtlich bedenkliche Reform hält einen weiteren Fallstrick bereit, da sie Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken macht.
Worum geht es?
Durch die notwendige Neuberechnung der Grundstückswerte hat jeder Grundstückseigentümer neue Berechnungswerte von den Finanzämtern erhalten. Der sogenannte, vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird den Gemeinden übermittelt. Diese legen wiederum eigenständig den Hebesatz für die verschiedenen Grundsteuerarten fest, der dann mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Soweit so gut, allerdings werden beim Hebesatz der Grundsteuer B keine Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken gemacht. Das Finanzamt rechnet jedoch mit unterschiedlichen Verfahren: Bei privaten Grundstücken wird das Ertragswertverfahren angewendet, bei gewerblichen Grundstücken das Sachwertverfahren. Diese unterschiedlichen Berechnungsverfahren haben sicherlich ihre Berechtigung, allerdings sollte man am Ende nicht den gleichen Hebesatz auf alle Grundstücke anwenden. Letztlich führt dies zu einem Ausspielen von Wohngrundstücken gegen Nichtwohngrundstücke.
Was bedeutet das nun?
Durch diese unterschiedlichen Berechnungsverfahren kommt es zu einer Verschiebung der Belastung, die zulasten der privaten Eigentümer geht. Es wird also zu einer deutlich höheren Belastung für Ein- und Zweifamilienhäuser kommen, während Gewerbeimmobilien weniger stark belastet werden. Man geht davon aus, dass diese bis zu 50 % entlastet werden. Das heißt: Trotz Aufkommensneutralität wird es aufgrund der deutlichen Unterschiede in der Berechnung der Grundstücke bei der Grundsteuer B vor allem die privaten Eigentümer treffen. Die Städte nehmen dadurch nicht mehr ein und sind für diese Belastungsverschiebung auch nicht verantwortlich.
Zierenberg: „Bundes- und Landesregierung sind untätig“
Der Vorsitzende der Freien Wähler Finsterwalde, Ronny Zierenberg, äußert sich wie folgt zum Thema: „Es ist ein Trauerspiel, welches Bild das Bundesmodell – das Brandenburg nutzt – bei der Grundsteuerreform abgibt. Anstatt offensichtliche Fehler zu korrigieren, bleiben Bundes- und Landesregierung untätig. Man hätte zumindest temporär eine Differenzierung bei der Grundsteuer B zwischen Gewerbe und Privat umsetzen können, um die deutlichen Mehrbelastungen für die privaten Eigentümer zu verhindern. Stattdessen zeigt der Bund auf die Länder, und die Länder fühlen sich nicht gefordert zu handeln – zumindest einige. Brandenburg gehört mal wieder dazu, und somit ist auch Finsterwalde betroffen. Sollten die Eigentümer im Januar ihre Bescheide von der Stadt erhalten, muss klar sein, dass nicht die Stadt, sondern der Bund und das Land die Verantwortung für die zu erwartenden hohen Beträge tragen.“