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Verstoß gegen Vergaberecht! Abgeordnete werden nicht informiert!

Beim Projekt „Kreisverkehr“ am Brückenkopf, hat die Kommunalaufsicht einen Verstoß durch Bürgermeister Gampe (CDU) gegen das Vergaberecht festgestellt. Dazu erfolgte eine Information an den Bürgermeister (CDU) selbst, sowie an den Stadtverordnetenvorsteher (CDU). Allerdings wurden die Abgeordneten von keinem der beiden Amtsträger über diese wichtige Information in Kenntnis gesetzt.

Der Reihe nach:
Ein Finsterwalder Bürger hat die Art der Vergabe zur Gestaltung des Kreisverkehrs am Brückenkopf kritisch gesehen und hinterfragt. Er war der Meinung, dass dieses Projekt nicht ohne vorherige Ausschreibung hätte beauftragt werden dürfen. Hierüber wurde durch ihn die Kommunalaufsicht und der Petitionsausschuss des Brandenburger Landtags von dem Vorgehen des Finsterwalder Bürgermeisters in Kenntnis gesetzt.
Nach Sichtung der Unterlagen/Protokolle, wurde im Oktober 2020 durch die Kommunalaufsicht festgestellt, dass "ein Verstoß gegen die maßgebenden Vergabevorschriften vorliegt" und die Vermutungen des Bürgers bestätigt. Die Auftragsvergabe durch den Bürgermeister war somit nicht rechtens, da er kein "transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren" möglich gemacht hat.

Abgeordnete wurden nicht informiert
Im Oktober 2020 hat die Kommunalaufsicht die Verfehlungen in einem Schreiben an Bürgermeister Gampe und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Holfeld, mitgeteilt. Nun hätte man erwarten müssen, dass der Bürgermeister die Abgeordneten über diesen wichtigen Fakt informiert. Dies tat er nicht! Aber auch der Vorsitzende des Gremiums, der ja Kenntnis von dem Verstoß hatte, hat die Abgeordneten außen vor gelassen. Hier sei darauf hinzuweisen, dass er sein Amt objektiv und unparteiisch auszuüben und die Interessen der gesamten Stadtverordnetenversammlung wahrzunehmen hat.

Wird Beschwerdeführer durch Vorsitzenden ignoriert?
Der Bürger (Beschwerdeführer), der sein Anfrage ursprünglich an die Kommunalaufsicht richtete und nun zum aktuellen Stand informiert werden wollte, hat sich - wie es normalerweise auch vorgesehen ist - an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Holfeld, gewandt. Dieser antwortete jedoch wohl mit widersprüchlichen Aussagen. So gab es offenbar eine E-Mail des Bürgermeisters an ihn, aber zum Schreiben der Kommunalaufsicht konnte er keine eindeutige Aussage treffen. Mehrfach hatte der Bürger - zuletzt auch per Einschreiben - Informationen von Herrn Holfeld erbeten, wurde aber offenbar ignoriert.

UBF wird kontaktiert und fragt nach
Da der Bürger beim Vorsitzenden der SVV keine Auskünfte bekommen hat, wurde nun die Wählergruppe UBF durch ihn kontaktiert.
"Wir nehmen Mitteilungen unserer Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich immer auf und versuchen eine Klärung herbeizuführen. Bei diesem Thema stellt sich die Frage, weshalb durch die beiden CDU-Herren jedwede Information unterblieben ist?! Es ist nicht zu akzeptieren, dass bei derartigen Verfehlungen - die durch die Kommunalaufsicht festgestellt wurden - die Stadtverordnetenversammlung, als Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters, nicht informiert wird. Wenn dann auch vom Vorsitzenden, trotz Bürgernachfragen, keinerlei Informationen kommen, ist dies mehr als bedauerlich und lässt einen vertrauensvollen Umgang untereinander hinterfragen.", kommentiert Ronny Zierenberg (Vorsitzender UBF) den Vorfall.

Fragen an den Vorsitzenden der SVV:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Holfeld,
lt. Aussage der Kommunalaufsicht, haben Sie am 21.10.2020 ein Schreiben, welches an den Bürgermeister gerichtet war, in Kopie erhalten. Inhalt dieses Schreibens war die Feststellung der Kommunalaufsicht, dass Bürgermeister Gampe gegen das Vergaberecht beim Entwurf der Gestaltung des Brückenkopf-Kreisverkehrs verstoßen hat. Er hätte den Auftrag an das Büro Haydeyan nicht ohne Ausschreibung auslösen dürfen, da er - wie nun geschehen - kein "transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren" möglich gemacht hat.

1. Ist Ihnen die Feststellung/Rüge der Kommunalaufsicht bekannt bzw. haben Sie vorgenanntes Schreiben erhalten?

2. Falls 1. mit "Ja" beantwortet wird: Weshalb sind Sie Ihrer Pflicht als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde nicht nachgekommen, die Abgeordneten über diesen wichtigen Hinweis der Kommunalaufsicht zu informieren?

3. Wann haben Sie Ihre Stellvertreterinnen über das Schreiben der Kommunalaufsicht in Kenntnis gesetzt?

4. Ein Bürger hatte Sie, als Vorsitzenden der SVV, dsbzgl. um Mitteilung gebeten, aber wurde offenbar durch Sie ignoriert. Auch ein Einschreiben führte nicht zum Erfolg. Stimmen diese Vorwürfe?

5. Wie definieren Sie - sollten die genannten Punkte zutreffend sein - einen vertrauensvollen Umgang mit dem Gremium, dessen Vorsitzender Sie sind?

6. Halten Sie es für einen angemessenen Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, dessen Vertreter Sie sind, auf Hinweise zu derartigen Verfehlungen seitens der Verwaltungsleitung nicht zu reagieren?

Vorsitzender Andreas Holfeld (CDU) antwortet auch Abgeordneten nicht
Bereits zur Stadtverordnetenversammlung hatten wir die vorgenannten Fragen gestellt. Da allerdings unter dem Tagesordnungspunkt lt. Geschäftsordnung nur Anfragen an den Bürgermeister vorgesehen sind, war eine Beantwortung durch Herrn Holfeld offensichtlich nicht möglich. Also haben wir direkt beim Vorsitzenden nachgefragt. Dieser teilte nun mit, dass er "dazu keine Stellung bezieht, da die Fragen nicht die Stadtverordnetenversammlung betreffen"!
Aha! Bemerkenswerte Aussagen des Vorsitzenden, der das Gremium seit einem Jahr nicht informiert und selbst auf Nachfrage abblockt …

Wir bleiben dran - für TRANSPARENZ und BÜRGERINFORMATION!

 

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