BVB / FREIE WÄHLER Finsterwalde möchte die vom Gesetzgeber geforderte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform sicherstellen!
Mit unserem Antrag wird für die Grundstücksbesitzer Klarheit geschaffen, dass die geforderte aufkommensneutrale Umsetzung in Finsterwalde erfolgt.
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UPDATE:
Im Hauptausschuss am 14.09. wurde unser Antrag zur Sicherstellung der Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform ohne Gegenstimmen angenommen. Natürlich, wie bei fast jedem unserer Anträge, gingen übliche Diskussionen voraus. Hier sind nur ein paar Beispiele: Der Antrag wurde als überflüssig bezeichnet, da die Stadt ohnehin eine neue Hebesatzung vorlegen muss. Einige befürchteten, dass die Bürger erneut verunsichert werden und bei der Stadt nachfragen würden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzämter die Zahlen erst sehr spät liefern würden, sodass die Kämmerin die Satzung möglicherweise nicht bis September umsetzen kann, usw. usf.
Wir haben ursprünglich gefordert, den Vorschlag zu den aufkommensneutralen Hebesätzen im September 2024 vorzulegen, aber auf Hinweis verschoben wir die Vorlage auf Oktober, um der Kämmerin mehr Zeit zu geben. Im Verlauf der Diskussion wurde uns - nicht nur indirekt - unterstellt, dass wir der Stadt vorwerfen, die Aufkommensneutralität nicht umsetzen zu wollen. Dies kann nur als Missverständnis angesehen werden, wie eindeutig in einem kurzen Videobeitrag unseres Vorsitzenden, Ronny Zierenberg, zu sehen ist. Dort heißt es klar: "Wir gehen ohnehin davon aus, dass die Stadt Finsterwalde die Aufkommensneutralität berücksichtigen wird."
Unser Antrag zielt darauf ab, für Grundstückseigentümer und Mieter Klarheit zu schaffen, dass die Aufkommensneutralität eindeutig verfolgt wird.
Der Antrag wird nun in der Stadtverordnetenversammlung am 27.09. auch zur Abstimmung stehen, und wir werden selbstverständlich über das Ergebnis berichten.
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Mit der Neuberechnung der Grundstückswerte und der damit verbundenen Abkehr der Nutzung überalterter Einheitswerte aus dem Jahr 1935 können sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöhen. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde somit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürger führen. Diese Belastung trifft im Übrigen nicht nur die direkt steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer, sondern auch alle Mieter von Wohnungen, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann.
Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer soll zu einer höheren Steuergerechtigkeit führen und Ungleichbehandlungen bei der Grundstücksbewertung abschaffen. Die Umsetzung der Reform wird dementsprechend einige Steuerzahler (mit zu hoch angesetzten Grundsteuermessbeträgen) entlasten und andere Steuerzahler (mit zu gering angesetzten Grundsteuermessbeträgen) belasten. Der einzelne Bürger kann aber anhand seines Grundsteuermessbescheides nicht zweifelsfrei erkennen, ob er zukünftig be- oder entlastet wird, da letztendlich der Hebesatz der Kommune über die Steuerhöhe entscheidet.
Mit der von BVB / FREIE WÄHLER Finsterwalde eingebrachten Beschlussvorlage und der damit vorgeschlagenen Neuberechnung der Hebesätze für das Umstellungsjahr kann davon ausgegangen werden, dass eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast erfolgt und die Stadt Finsterwalde keine Mehrerträge durch die Grundsteuerreform generiert.
Mit diesem Beschluss stellt die Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde sicher, dass die von ihr zu beeinflussenden Parameter für eine rechtssichere und gerechte Besteuerung von Grundstücken angepasst werden. Unzutreffende Festsetzungen aufgrund fehlerhafter Grundsteuermessbeträge sind dann – wie bisher – individuell durch den Grundstückseigentümer mit dem Finanzamt zu klären.
Unser Antrag wird im September behandelt und wir hoffen auf breite Zustimmung im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir werden wie immer berichten.
Unser Beschlussvorschlag lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanzamtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzsatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.
Hier wird unser Antrag an einem fiktiven Beispiel erläutert: