Bürger möchte Beitrag zur Energiewende leisten, Gestaltungssatzung steht im Weg
Im April - also bereits nach Beginn des Ukraine-Krieges und der absehbaren Energiekrise - hatte ein Bürger einen Antrag auf Errichtung einer Dach-PV-Anlage gestellt. Die Verwaltung lehnte den Antrag mit Verweis auf die existierende Gestaltungssatzung* ab, die PV-Anlagen an "straßenraumzugewandten Fassaden und Dächern" nicht zulässt.
Hier hätte man nun erwarten können, dass sich die Verwaltung als Dienstleister ihrer Bürgerinnen und Bürger versteht und direkt auf die Möglichkeit eines Ausnahmebeschlusses hinweist - schließlich befanden und befinden wir uns in einer Energiekrise.
Bund novelliert EEG - "erneuerbare Energien haben bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt"
Zwischenzeitlich gab es auch auf Bundesebene Anpassungen, wodurch PV-Anlagen eine Vorfahrt vor kommunalen Satzungen & Denkmalvorgaben eingeräumt wird.
So heißt es konkret auf der Seite des BMWK**: "Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute (29. Juli) an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt."
Verwaltung und CDU zweifeln Sinnhaftigkeit an
In der Ausschuss-Diskussion zur Abweichung von der Gestaltungssatzung - die der Bürger auf Hinweis unserer Fraktion beantragte - kamen seitens der Verwaltung Äußerungen, dass "man die Welt nicht mit Finsterwalder PV-Anlagen retten kann". Auch der Ausschussvorsitzende (CDU) stellte in Frage, "ob die 15 Quadratmeter hilfreich seien".
Hier muss man sich schon die Frage stellen, wie eine Entspannung eintreten soll, wenn alle so denken? Einerseits bekommen die Bürgerinnen und Bürger - unter ständiger Betonung der Wichtigkeit jeder einzelnen Kilowattstunde - fast täglich mehr oder minder sinnvolle Tipps zum Sparen von Energie, andererseits scheint das Problem in den Kommunen dann doch nicht so groß zu sein, wenn private Anlagen grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Geplante Anlage kaum sichtbar - Ausschuss empfiehlt mehrheitlich
Im vorliegenden Fall, soll eine Dachfläche in 8m Höhe mit flach angebrachten Modulen bestückt werden, so dass sicher nicht von einem erheblichen Eingriff in das Stadtbild gesprochen werden kann. Weiterhin befindet sich das Gebäude in einer Einbahnstraße und die Anlage in Fahrtrichtung. Neben den bereits existierenden Anlagen im Gestaltungssatzungsbereich, wäre die geplante wahrscheinlich eine der Unauffälligsten. Der Ausschuss hat mehrheitlich seine Empfehlung ausgesprochen.
Die Denkmalbehörde ist - neben der Stadt Finsterwalde - ebenfalls involviert.
Quellen:
* https://www.finsterwalde.de/images/pdf/Rathaus/Ortsrecht/Gestaltungssatzung_Text.pdf
** https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220729-erste-regelungen-des-neuen-eeg-2023-treten-in-kraft.html