Sollten die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der dazugehörigen Ausschüsse zukünftig online übertragen werden? Und was würde die Umsetzung kosten?
Die UBF hat für die kommende Sitzungsrunde im Juni einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragt, die Kosten für eine Realisierung zu prüfen. Weiterhin soll ein Entwurf der dann notwendigen Änderung der Geschäftsordnung, bis September vorgelegt werden.
Hier der genaue Beschlussvorschlag im Wortlaut:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Prüfung für die Live-Übertragung (Stream) der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse vorzunehmen.
Bis zum 01.09.2021 ist der Stadtverordnetenversammlung eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Entwurf einer damit notwendig werdenden Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen.
UBF verfolgt Thema seit längerer Zeit
In den letzten Jahren steigt die Anzahl an Onlineangeboten der Städte im Bundesgebiet. Die Digitalisierung hält – wenn auch sehr langsam – Einzug und die Bürgerinnen und Bürger können einige Aufgaben bereits heute aus dem heimischen Wohnzimmer erledigen.
Unsere Wählergruppe hat dieses Thema in den zurückliegenden Monaten und Jahren mehrfach besprochen und durch die Pandemie wieder mehr in den Fokus gerückt. So wurde mit anderen Städten Kontakt aufgenommen und Vor- sowie Nachteile besprochen.
Kosten prüfen und Rechte der Abgeordneten berücksichtigen
Neben den zu erwartenden Kosten, interessieren uns natürlich auch die Anforderungen zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor allem auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Auch wenn die Sitzungen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, bezieht sich dies aktuell eher auf Präsenztermine. Die Funktionsfähigkeit der Gremien und die Rechte der Abgeordneten müssen natürlich auch bei den neuen Kommunikationswegen gewahrt bleiben.
Chance für mehr Bürgerbeteiligung
Auch wenn die ehrenamtlich tätigen Abgeordneten keine Berufspolitiker sind und damit auch keine „Medienexperten“, sollte dies nicht als zu großer Nachteil bei einer Übertragung der Sitzungen gewertet werden. Eher besteht die Chance, dass man die Bürgerinnen und Bürger mehr einbindet und möglicherweise mehr Verständnis für verschiedenste Beschlussvorlagen erreichen kann. Bürger haben aktuell das Recht, an allen Sitzungen teilzunehmen. Allerdings sollte man auch die Entwicklung berücksichtigen und die Leute dort abholen, wo sie sich häufig aufhalten – vor internetfähigen Endgeräten.
UBF lädt Fraktionen zum Gespräch
Da es dazu sicherlich einer Vielzahl von Meinungen gibt, haben wir alle Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch eingeladen und möchten dabei ergebnisoffen über eine mögliche Einführung von Übertragungen der Gremien sprechen.
Wir hoffen auf breite Beteiligung und im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger auf ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Selbstverständlich informieren wir unter ub-fiwa.de weiter zu dem Thema.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema:
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