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Anpassung Friedhofssatzung - 2 Urnen je Kammer ermöglichen!

Nach Hinweisen aus die Bevölkerung, setzt sich die Wählergruppe "Unabhängige Bürger Finsterwalde" (UBF) dafür ein, dass auf dem städtischen Friedhof zukünftig zwei Urnen je Urnenkammer untergebracht werden können.
Dazu ist eine Änderung der Friedhofssatzung notwendig, die im §24 Abs.1 zurzeit Folgendes vorsieht: „Die Urnenkammer ..., die eine Urne aufnehmen kann.“.
Die aktuelle Kalkulation wird auf Grundlage der Urnenkammern und nicht der darin platzierten Urnen durchgeführt. Durch die von uns vorgeschlagene Änderung der Satzung ist deshalb nicht von Mehrkosten auf städtischer Seite auszugehen. Im Gegenteil, durch eine noch bessere Auslastung der vorhandenen Anlage bzw. der Unterbringung von mehr Urnen, verzögert sich eine eventuell notwendige Erweiterung der Anlage und damit einhergehende Kosten.

„Wir sind der Meinung, dass man hier den Wünschen der Finsterwalder Bürgerschaft nachkommen und für eine deutliche Entlastung von bspw. Ehepaaren, die sich für diese Bestattungsform entscheiden, sorgen kann. Aktuell müssen diese nämlich ca. 2600€ für zwei Urnenkammern zahlen und könnten bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung die Kosten um 50% reduzieren.“, erklärt Ronny Zierenberg (Fraktionsvorsitzender UBF) den eingebrachten Antrag.

Unser Antrag wurde bei der Stadtverwaltung entgegengenommen und mitgeteilt, dass aktuell an einer Anpassung der Friedhofssatzung gearbeitet wird. Diese soll in den kommenden Monaten vorliegen und unser Vorschlag kann in diesem Zuge besprochen werden. Da wir nicht zwei Satzungsänderungen innerhalb weniger Monate beschließen möchten, haben wir unseren Antrag zurückgestellt und die Behandlung im Zuge der von der Stadt Finsterwalde geplanten Anpassung akzeptiert. Allerdings sollte dies spätestens im Februar 2020 erfolgen.

 

 

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