Die UBF hat mit der BV-2019-121 durchgesetzt, dass die Stadtverwaltung eine Einwohnerbeteiligungssatzung erarbeitet und damit die von Erschließungsmaßnahmen betroffenen Bürger in Anliegerstraßen künftig beteiligt werden. So soll mit der zu erarbeitenden Satzung sichergestellt sein, dass mindestens die Mehrheit der Beitragspflichtigen für die jeweilige Maßnahme stimmen muss, damit diese umgesetzt werden kann.
In 2020 sind keine Maßnahmen geplant, so dass die Satzung zum 01.01.2021 erarbeitet sein muss und in Kraft tritt. Unsere Beschlussvorlage, die ein Inkrafttreten zum 01.01.2020 vorsah, wurde nach Diskussionen im Hauptausschuss entsprechend angepasst.
Einzig die Abstimmungsgemeinschaft aus CDU und Die Linke/Grüne hat sich gegen unseren Antrag und damit gegen mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen. Die Gründe für die Ablehnung hätten eigentlich eine Zustimmung zu unserem Antrag zur Folge haben müssen, aber bei dem Motto "Hauptsache dagegen", war dies mal wieder nicht anders zu erwarten.
Herr Genilke (CDU) hatte in der letzten Stadtverordnetenversammlung einen Antrag vorgestellt, der den Landtag Brandenburg auffordert, "das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übertragen.". Mit unserer Beschlussvorlage haben wir Fakten geschaffen, so dass Bürger zwingend beteiligt werden müssen, egal ob der Landtag sich dem genannten Antrag der CDU annimmt oder nicht. Statt nur zu reden, wäre hier die Möglichkeit des Handelns gewesen. Aber am Ende waren es doch nur wieder leere Worthülsen des Landtagsabgeordneten.
Zum Thema:
In den vergangenen Jahren ist im politischen Raum landesweit das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Straßen Teil der Daseinsvorsorge sind und damit von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Daher sind im Juni 2019 per Landtagsbeschluss (ohne Gegenstimmen) die entsprechenden Änderungen des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen worden. Dies erfolge in Reaktion auf die erfolgreiche Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ der BVB / Freien Wähler.
Schon im Zuge dieser Diskussion wurde immer wieder der Wunsch nach einer Lösung der Frage der Erschließungsbeiträge aufgeworfen. Diese werden entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhoben (Bundesrecht), sodass eine Abschaffung auf landesrechtlichem Wege nicht ohne weiteres möglich ist. Bis hierzu Initiativen umgesetzt sind, bietet es sich an, die beitragsbetroffenen Anwohner zumindest mitentscheiden zu lassen. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten ist es für uns zwingend notwendig, ihnen hier eine Mitsprachemöglichkeit einzuräumen!
Ziel muss es sein, die Bürger bei den kostenintensiven Erschließungsmaßnahmen zu entlasten und durch ihre Mitbestimmung kostengünstige Alternativen zur Diskussion zu stellen. So kann ein weiterer Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit gegangen werden.