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Verkürzte Form der Jahresabschlüsse durchgewunken!

In einem durch die Sommerhitze aufgeheizten Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde, passte sich auch die Stimmung entsprechend an. In einer hitzigen Diskussion wurde die BV-2019-059, eingebracht durch die Verwaltung, kontrovers diskutiert.
Ziel der Beschlussvorlage ist die verkürzte Form der Aufstellung von Jahresabschlüssen der Jahre 2014-2016 durch die Stadt Finsterwalde.

Unsere Wählergruppe "Unabhängige Bürger Finsterwalde" (UBF) konnte dieser BV nicht zustimmen.
Der Bürgermeister bzw. Hauptverwaltungsbeamte Gampe (CDU) ist nach der brandenburgischen Kommunalverfassung §82 Abs. 3 und 4 verpflichtet, die Jahresabschlüsse spätestens am 31.12. des Folgejahres vorzulegen:

Abs.3:
"... Der Hauptverwaltungsbeamte leitet den von ihm festgestellten Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Gemeindevertretung rechtzeitig zur Beschlussfassung nach Absatz 4 zu."

Abs.4:
"Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. ..."

Zum Zeitpunkt der o.g. Beschlussvorlage (28.08.2019) lag den Stadtverordneten erst der Abschluss aus dem Jahr 2012 vor. Das heißt, der Bürgermeister hat die vorgenannte Pflicht nicht erfüllt und bezeichnet die Nachfrage und Feststellung dieser Tatsache als "persönliche Beleidigung".
Schuld für die Verzögerung ist sowohl aus seiner als auch aus Sicht der CDU selbstverständlich der Amtsvorgänger, da die Eröffnungsbilanz erst verzögert aufgestellt wurde. Diese lag allerdings in der Endfassung im Jahr 2013 vor und kann nun keine Ausrede mehr sein. In den Jahren nach 2013 wurde mehrfach nach den Abschlüssen gefragt und durch die Verwaltung mitgeteilt, dass jährlich 2 Abschlüsse nachgeholt werden. Diese Zusage wurde allerdings nicht eingehalten.

In der Diskussion teilte ein CDU Abgeordneter noch mit, dass "die Abschlüsse von 2014-2016 sowieso niemanden mehr interessieren". Hier muss man sich ernsthaft fragen, mit welcher Sorgfalt diese Abgeordneten ihre Aufgaben erfüllen.
Ein privater Unternehmer sollte sich dieses Vorgehen erlauben und seine Abschlüsse erst nach 6 Jahren einreichen. Als öffentliche Verwaltung holt man sich nun einen "Persilschein" durch die Abgeordneten, welche sich selbst in ihrer Kontrollfunktion beschnitten haben.

Die Verwaltung entgegnete mehrfach, dass trotz der verkürzten Form alle Informationen bereitgestellt werden. Weshalb sollten wir dann eine verkürzte Form beschließen? Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Verwaltung in den Haushaltsberatungen zu den Jahresabschlüssen berichtet. Es mag Abgeordnete geben, für die eine mündliche und grobe Ausführung zu den Jahresabschlüssen ausreichend ist, aber wir erwarten schon eine durch die Kommunalverfassung vorgesehene Vorlage der Unterlagen.
Dies hat nichts mit "Populismus" oder "Beleidigungen" zu tun, sondern ist unsere Auffassung einer ordentlichen und gewissenhaften Arbeit mit dem Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger.

Wie sagte der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), in einer Talkrunde:

„Viele Menschen in Deutschland haben das Problem, dass es nicht mehr darauf ankommt, was man sagt, sondern wer es sagt. Falsche Seite: Man wird diskreditiert. Richtige Seite: Man kann alles sagen, es ist immer gut!“

 

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