Das Land Brandenburg sieht sich schon seit mehreren Jahren erheblichen Problemen in der flächendeckenden medizinischen Versorgung ausgesetzt. Die oberste Priorität muss darin liegen, die meisten Krankenhausstandorte auch in Zukunft zu erhalten und die ambulante Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen.
Zukünftig konzentriert sich - nach Beschluss des Aufsichtsrates - die stationäre Versorgung ausschließlich auf die Standorte Herzberg und Elsterwerda. Einzig bei der psychiatrischen Abteilung bleibt die stationäre Versorgung erhalten. Diese Änderungen sollen, sofern der Kreistag ebenfalls zustimmt, zum Juni 2024 wirksam werden.